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Schülermitverantwortung » Rechte und Finanzen » Geldquellen für SMV-Aktionen

Wie bekommen wir Geld?

„Haste mal ‘n Euro?" - diese Frage kommt bestimmt bei jeder SMV-Aktion. Schließlich benötigt ihr häufig Geld für eure Aktionen. Dieses kann aus verschiedenen Quellen stammen.

Natürlich geht es nicht darum, Gewinne zu maximieren und im Geld zu schwimmen. Ein kleines Polster für gelegentliche Engpässe oder größere Anschaffungen ist aber völlig in Ordnung.

Durch eigene SMV-Veranstaltungen kommt ihr am besten ans Ziel. Zusätzlich können Spenden hilfreich sein, wenn ihr gezielt ein bestimmtes Projekt finanzieren müsst. Außerdem könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen für ganz besondere Aktionen auch Zuschüsse beim Schulaufwandsträger beantragen.

Eine gute Geldquelle sind schulische Veranstaltungen - natürlich müssen diese vorher von der Schulleitung genehmigt werden. Das kann z. B. ein Kuchenverkauf in der Pause sein, aber auch Eintrittsgelder für Schulpartys, Erlöse durch den Verkauf von Getränken oder Essen beim Schulfest, Einnahmen durch einen Losverkauf etc. Ihr müsst dabei aber beachten, dass solche Veranstaltungen nicht in zu kurzen Abständen stattfinden oder eine Konkurrenz zu Gewerbebetrieben wie z. B. eurem Schulkiosk darstellen. Bei Unsicherheiten redet ihr vorab am besten mit den Verbindungslehrkräften oder der Schulleitung.

Das Geld aus solchen Veranstaltungen kommt in die SMV-Kasse und es wird genau Buch darüber geführt. Größere Beträge werden dann auf das SMV-Konto einbezahlt.

Geld oder Gegenstände können von Sponsoren (Privatpersonen, Firmen, Vereine oder andere Organisationen) an die SMV gespendet werden. Sie dürfen aber nicht mit Bedingungen verknüpft werden, die der Aufgabe der SMV widersprechen ( §10 BaySchO). Hinweise zum Umgang mit und zur Abwicklung von Spenden findet ihr weiter unten.

Bei indirekten Spenden gibt z. B. ein Unternehmen Geld an den Förderverein, der dann diese Geldspende auf Antrag ganz oder teilweise an die SMV weitergibt. In diesem Fall darf nur der Förderverein eine Spendenquittung ausstellen (s. unten).

Zuschüsse von Elternbeirat und Förderverein

Grundsätzlich könnt ihr euch auch mit Anträgen auf finanzielle Unterstützung an den Förderverein und den Elternbeirat wenden. Sprecht die Vorsitzenden doch einfach einmal an und stellt ihnen euer Projekt vor. Sie sind sicher aufgeschlossen und freuen sich über euer Engagement.

Über die Schulleitung kann die SMV Anträge beim Schulaufwandsträger - i. d. R. die Kommune (Gemeinde, Stadt, Kreis) - stellen, wenn sie beispielsweise das SMV-Zimmer einrichten will oder einen Zuschuss zur Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen benötigt. Sprecht dazu vorab unbedingt mit den Verbindungslehrkräften und klärt genau ab, was angeschafft werden soll und in welcher Form der Antrag gestellt werden muss.

Was ist bei Spenden zu beachten?

Einige Vorgaben müsst ihr unbedingt beachten, wenn jemand eurer SMV etwas spenden möchte. Wer es genauer wissen will, schaut hier nach: BayEUG Art. 84 und BaySchO § 26.

Privatpersonen oder Firmen können als Sponsoren Geld oder Gegenstände an die SMV direkt spenden. Das Geld kann dann für mit dem Schulrecht vereinbare SMV-Aktionen und Veranstaltungen verwendet werden. Die Gegenstände können z. B. für eine schulinterne Tombola oder für die Ausstattung des SMV-Zimmers genutzt werden. Geldspenden könnt ihr am besten auf das SMV-Konto überweisen lassen, das die Schulleitung einrichten kann. Sachspenden werden an die SMV überreicht.

Indirekte Spenden: siehe oben „Spenden".

Beachtet bitte auch die Hinweise zu “Spenden” und “Spendenquittungen” unten.

Bei den Sponsoren müsst ihr grundsätzlich beachten, dass deren Bedingungen, Absichten oder Tätigkeiten nicht den Grundsätzen der Schule und der SMV widersprechen ( §10 BaySchO). Es dürfen daher auch keine Bedingungen von den Spendern gestellt werden, die der schulischen Arbeit entgegenstehen könnten.

Um euch hier abzusichern und euch nicht angreifbar zu machen, solltet ihr euch mit der Verbindungslehrkraft und der Schulleitung abstimmen, bevor ihr eine Spende annehmt! Das ist ohnehin notwendig, da ihr keine Spendenquittungen ausstellen dürft (s. unten)!

 

Firmen und Privatpersonen dürfen geleistete Spenden in begrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Dazu benötigen sie einen Beleg in Form einer Spendenquittung. Die SMV darf solche Quittungen aber nicht ausstellen. Sie müssen entweder

ausgestellt werden.

Aus der Spendenquittung muss hervorgehen, dass im Auftrag der Schulleitung gehandelt wird, d. h., die Quittung braucht einen offiziellen Schulstempel und eine Unterschrift.

Gut zu wissen ...

Spendenquittungen können NICHT von Schülerinnen und Schülern ausgestellt werden!