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Die Landesschülerkonferenz (LSK)

Zur Landes-Schüler-Konferenz (LSK) treffen sich die 43 Bezis mindestens zweimal im Jahr:

  • 7 Bezis von den Förderschulen
  • 7 Bezis von den Mittelschulen
  • 9 Bezis von den Realschulen
  • 9 Bezis von den Gymnasien
  • 7 Bezis von den Beruflichen Schulen
  • 4 Bezis von den Fachoberschulen / Berufsoberschulen (FOS/BOS)

Auf der ersten LSK, die Ende November / Anfang Dezember stattfindet, werden die Landes-Schülersprecher sowie deren Stellvertreter gewählt.

Es werden auch viele Themen, die mit Schule und Bildungspolitik zu tun haben, besprochen.

Das können zum Beispiel sein:

  • Inhalte der Lehrpläne,
  • Schulfächer oder
  • Rechte für Schüler.

Auf der LSK werden auch die Anträge behandelt, die aus den Bezirks-Aussprache-Tagungen (BAT) kommen.

Alle 43 Bezis stimmen dann darüber ab, welche Anträge ans Kultus-Ministerium weitergeleitet werden.

Jeder Bezi muss sich also auch für die Probleme und Ideen der anderen Schularten interessieren und darüber sprechen.

Wenn die Mehrheit der Bezis entscheidet, dass der Antrag weitergeleitet wird, muss sich das Kultus-Ministerium damit beschäftigen. Die LSK erhält dann in jedem Fall eine Antwort.

Wenn es möglich ist, werden die Ideen aufgenommen und ganz oder teilweise umgesetzt.

Damit alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Teilhabe an den Angeboten des Portals haben, werden die Beiträge in „Kurz und knapp" in leichter Sprache angeboten.

Zur Landesschülerkonferenz (LSK) treffen sich die 43 Bezirksschülersprecherinnen und Bezirksschülersprecher bzw. deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Bezis) mindestens zweimal im Jahr ( Art. 62a, 1 BayEUG). Je sieben kommen von den Förder-, Mittel- und beruflichen Schulen, je neun von den Gymnasien und Realschulen und vier von den Fachober- und Berufsoberschulen.

Auf der ersten LSK, die Ende November/Anfang Dezember stattfindet, werden die Landesschülersprecherinnen und Landesschülersprecher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt. Zudem werden viele Themen, die mit Schule und Bildungspolitik zu tun haben, besprochen. Dabei kann es zum Beispiel um Inhalte der Lehrpläne, Fächer oder Mitwirkungsrechte gehen.

Auf der LSK werden auch die Anträge behandelt, die auf den Bezirksaussprachetagungen verabschiedet worden sind. Alle 43 Bezis stimmen dann darüber ab, welche Anträge ans  Kultusministerium weitergeleitet werden. Jeder Bezi muss sich also auch für die Belange der anderen Schularten interessieren, sich eine Meinung bilden und diese dann äußern.

Entscheidet sich eine Mehrheit dafür, dass der Antrag weitergeleitet wird, erhält die LSK nach der Bearbeitung im Ministerium eine Antwort. Wenn es möglich ist, werden die Anregungen aufgenommen und ganz oder teilweise umgesetzt. Teilweise können die Vorschläge aber leider nicht umgesetzt werden, etwa weil die bestehenden Regelungen bereits ausreichen, um die Ideen zu realisieren, oder weil Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz der Umsetzung entgegen stehen.

Beschlüsse der LSK und Stellungnahmen des StMUK

Wie oben beschrieben, beschließt die LSK regelmäßig, welche Anträge ans StMUK weitergeleitet werden. Das Kultusministerium nimmt dann Stellungnahme zu den Beschlüssen der LSK und antwortet darauf. Im Folgenden könnt ihr die Stellungnahmen seit dem Schuljahr 2010/11 einsehen:

Alle Beschlüsse seit 2010

3. LSK 2023/24

2. LSK 2023/24

1. LSK 2023/24

3. LSK 2022/23

2. LSK 2022/23

1. LSK 2022/23

3. LSK 2021/22

2. LSK 2021/22

1. LSK 2021/22

4. LSK 2020/21

3. LSK 2020/21

2. LSK 2020/21

2. LSK 2019/20

1. LSK 2019/20

3. LSK 2018/19

1./2. LSK 2018/19

1./2. LSK 2017/18

2./3. LSK 2016/17

1. LSK 2016/17

1. LSK 2015/16

2./3. LSK 2014/15

1. LSK 2014/15

1./2./3. LSK 2013/14

1./2./3. LSK 2012/13

LSK 2010/11

Gut zu wissen ...

(2) 1Aus der Mitte der Landesschülerkonferenz werden insgesamt sechs Landesschülersprecherinnen und Landesschülersprecher für ein Jahr gewählt. 2Dabei werden für die Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen jeweils eine Landesschülersprecherin oder ein Landesschülersprecher gewählt; für die Gruppe der Berufsschulen, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachschulen und Fachakademien sowie für die Gruppe der Fachoberschulen und Berufsoberschulen wird je eine Landesschülersprecherin oder ein Landesschülersprecher gewählt. 3Diese bilden den Vorstand der Landesschülerkonferenz (Landesschülerrat). 4Gleichzeitig werden entsprechend die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Landesschülersprecherinnen und Landesschülersprecher gewählt. 5Aus deren Mitte werden zwei Schülerinnen oder Schüler zum Zweck der Mitgliedschaft im Landesschulbeirat gewählt.

Art. 62a, Abs. 2 BayEUG