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Schülermitverantwortung » Mitbestimmen über meine Schule hinaus

Wie kann ich über die Schulebene hinaus mitbestimmen?

SMV außerhalb der eigenen Schule

Deine SMV kann nicht nur in der eigenen Schule mitbestimmen, sondern auch bei der SMV auf Ebene

  • der Stadt
  • des Landkreises
  • des Bezirks und
  • des Landes.

Welche Ämter zum Mitwirken es gibt, zeigen wir dir auf den nächsten Seiten.

 

Damit alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Teilhabe an den Angeboten des Portals haben, werden die Beiträge in „Kurz und knapp" in leichter Sprache angeboten.

Der Einfluss deiner SMV endet nicht an den Grenzen des Schulgeländes. Auch über die Schulebene hinaus könnt ihr als SMV'ler tätig werden.

Wie das geht, erklären wir euch auf den nachfolgenden Seiten.

Dort stellen wir euch die Stadt-/Landkreis- und Bezirksebene der SMV vor. Einmal zur Bezirksschülersprecherin/zum Bezirksschülersprecher gewählt, kannst du noch eine Stufe weiter hochklettern und als Landesschülersprecher sogar auf die Landespolitik Einfluss nehmen.

Mitwirkungsämter und Gremien im Überblick!


Gut zu wissen ...

Das BayEUG regelt die Aufgaben und Rechte der SMV. Im Art. 62 BayEUG Schülermitverantwortung, Schülervertretung kannst du sie nachlesen. Unter der Rubrik Rechte der SMV haben wir versucht, dir die wichtigsten Regeln zu erklären.