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Wer die Wahl hat...

Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil von Demokratie.

In der Schule wählt ihr eure Vertreter wie z. B. die Klassensprecher.

Überlegt euch immer gut, wem ihr eure Stimme geben wollt.

Es gibt wichtige Grundsätze, die bei demokratischen Wahlen eingehalten werden müssen:

1) Wahlen sind frei: Jeder darf seinen Wunsch-Kandidaten wählen.

2) Wahlen sind gleich: Jeder hat gleich viele Stimmen.

3) Wahlen sind allgemein: Jeder Wahl-Berechtigte darf wählen.

4) Wahlen sind geheim: Niemand darf sehen, wen man wählt.

5) Wahlen sind direkt: Die Kandidaten werden direkt gewählt.

Lasst euch von eurer Verbindunslehrkraft bei der Planung von Wahlen helfen.

Sie erklärt euch, worauf ihr achten müsst.

Ihr könnt auf dieser Seite wichtige Materialien herunterladen.

 

Damit alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Teilhabe an den Angeboten des Portals haben, werden die Beiträge in „Kurz und knapp" in leichter Sprache angeboten.

 

... hat die Qual. Wahlen haben in Demokratien eine große Bedeutung. In der Schule macht ihr eure ersten Wahlerfahrungen z. B. bei der Wahl eurer Klassensprecherin bzw. eures Klassensprechers. Bei Wahlen entscheidet man, wer einen vertreten soll. Deshalb muss man sich vorher gut überlegen, wen von den Kandidatinnen und Kandidaten man wählt - was manchmal gar nicht so einfach ist.

In diesem Abschnitt erfahrt ihr, was bei den Wahlen beachtet werden muss, und erhaltet Tipps zur Gestaltung und Durchführung dieser.

Wahlrechtsgrundsätze

Folgende allgemeine Grundsätze, die für Wahlen in Demokratien prinzipiell gelten, sind auch bei Wahlen in der Schule zu befolgen:

1) Wahlen sind frei: Jede/Jeder darf die/den Kandidatin/Kandidaten wählen, den sie/er will.

2) Wahlen sind gleich: Jede/Jeder hat dieselbe Anzahl an Stimmen.

3) Wahlen sind allgemein: Jede/Jeder Wahlberechtigte darf wählen.

4) Wahlen sind geheim: Bei der Wahl darf niemand sehen, wen man wählt.

5) Wahlen sind direkt: Die Kandidatinnen /Kandidaten werden unmittelbar gewählt.

Die Regelungen zur Wahl von Klassensprechern, Schülersprechern und Verbindungslehrkräften findet man unter Art. 62 BayEUG und § 9 BayScho sowie § 10 BayScho

Wahl der Klassensprecherinnen und Klassensprecher

Das Wahlverfahren von Klassensprecherinnen und Klassensprechern wird vom Schülerausschuss im Einvernehmen mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter festgelegt. Damit ihr eine fundierte Wahlentscheidung treffen könnt, empfiehlt es sich, die Klassensprecherwahl nicht gleich in der ersten Schulwoche durchzuführen. Beachtet aber, dass die Klassensprecherinnen und Klassensprecher spätestens in der vierten Woche nach Beginn des Schuljahres gewählt werden müssen.

Wahl der Schülersprecherinnen und Schülersprecher

Die Wahl der drei Schülersprecherinnen und Schülersprecher findet dann innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl der Klassensprecherinnen und Klassensprecher statt. Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, die Schülersprecherinnen und Schülersprecher zu wählen:

  • Repräsentatenwahl durch Ksp: Die Ssp werden von der der Klassensprecherversammlung gewählt. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter vertreten dabei ihre jeweilige Klasse. Die Wahl der Ssp erfolgt also durch Vertreterinnen und Vertreter (Repräsentanten). Dies bezeichnet man deshalb auch als Repräsentantenwahl.

ODER

  • Urwahl: Die Ssp werden durch alle Schülerinnen und Schüler einer Schule -direkt gewählt. Beachtet aber, dass die Urwahl vom Schulforum beschlossen werden muss.

Wahl der Verbindungslehrkräfte

Dasselbe gilt auch für die Wahl der Verbindungslehrkraft ( Art. 62 Abs. 7 BayEUG). Die Verbindungslehrkraft wird

  • entweder von der Klassensprecherversammlung gewählt
  • oder das Schulforum kann beschließen, dass die Wahl durch alle Schülerinnen und Schüler erfolgt.

Wahlordnung

Bei den Wahlen müssen viele Fragen zum genauen Ablauf in Abstimmung mit der Schulleitung geklärt werden, z. B.:

  • Wie wird die Ur-Wahl organisiert? Werden zum Beispiel die Stimmzettel in einer jeden Klasse eingesammelt oder wird in der Aula gewählt?
  • Reicht es, wenn eine Kandidatin bzw. ein Kandidat in einem Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat (einfache Mehrheit) oder braucht er immer mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen (absolute Mehrheit)?
  • Wie ist das Verfahren bei einer Stichwahl?
  • Was passiert, wenn Kandidatinnen und Kandidaten gleich viele Stimmen bekommen?

Um solche Fragen nicht jedes Jahr neu klären zu müssen, empfiehlt es sich, eine Wahlordnung in Absprache mit der VL und der Schulleitung zu erarbeiten und darin Regeln für das genaue Wahlverfahren festzulegen. 

Häufige Fragen zum Thema Wahlen in der Schule

Die gesamte Klasse wählt ihre Klassensprecherin bzw. ihren Klassensprecher. Dabei kann grundsätzlich jede Schülerin bzw. jeder Schüler aus einer Klasse gewählt werden.

Ihr könnt eurer Meinung nach geeignete Mitschülerinnen und Mitschüler für dieses Amt vorschlagen. Der im Vorfeld auserkorene Wahlleiter (das kann z. B. eine freiwillige Schülerin/ein freiwilliger Schüler oder auch die Lehrkraft sein) fragt dann die vorgeschlagenen Schülerinnen und Schüler, ob sie kandidieren möchten. Ihr könnt euch aber auch selbst um das Klassensprecheramt bewerben. Genauere Infomationen über das Amt des Ksp findet ihr auf der Seite Klassensprecher in diesem Portal.

Grundsätzlich darf jede Schülerin bzw. jeder Schüler zur Schülersprecherin bzw. zum Schülersprecher gewählt werden. Empfehlenswert ist es, wenn die Schülersprecherinnen und Schülersprecher unterschiedliche Stufen besuchen.

Nähere Informationen über das Amt des Ssp findet ihr in diesem Portal auf der Seite Schülersprecher.

Die Kandidatinnen und Kandidaten für das Klassensprecheramt sollten vor der Wahl ihren Mitschülerinnen und Mitschülern erklären, warum sie Klassensprecherin bzw. Klassensprecher werden wollen und warum sie dafür geeignet sind. Wofür wollen sie sich einsetzen? Wie wollen sie ihr Amt ausüben?

Auch die Kandidatinnen und Kandidaten um das Ssp-Amt sollten sich in der Klassensprecherversammlung vorstellen. Warum kandidieren sie als Schülersprecherin bzw. Schülersprecher? Welche Ideen für Projekte haben sie? Für welche Ziele wollen sie sich einsetzen? Was wollen sie in Schule und Bildung verbessern?

Wenn die Ssp in einer Urwahl gewählt werden, sollten jeder Schülerin und jedem Schüler einer Schule diese Informationen vor der Wahl zur Verfügung stehen. Die Kandidatinnen und Kandidaten können sich beispielsweise auf Wahlplakaten vorstellen, die dann in der Schule ausgehängt werden. Im Downloadbereich rechts findet ihr einen Vorschlag für Wahlplakate.

Für alle Wahlen in der Schule gilt: Die Kandidatinnen und Kandidaten verhalten sich im "Wahlkampf" um ein Amt gegenüber ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern fair und respektvoll! Beleidigungen von anderen Kandidatinnen und Kandidaten sind tabu!

 

Wenn es keine Wahlordnung an eurer Schule gibt, in der die Ssp-Wahl geregelt ist, sollte der genaue Ablauf der Wahl von den amtierenden Ssp im Einvernehmen mit der Schulleitung festgelegt werden. Dieser könnte beispielsweise wie folgt gestaltet werden.

Es wird ein Wahlausschuss gebildet; dieser kann beispielsweise aus drei Mitgliedern der Ksp bestehen. Sie verteilen an alle Wahlberechtigten Stimmzettel. Vorlagen für Stimmzettel findet ihr rechts im Downloadbereich dieser Seite. Die Wahl wird dann gemäß den fünf Wahlprinzipien (ganz oben auf dieser Seite) durchgeführt.

Der Wahlausschuss wertet die eingesammelten Stimmzettel auch aus. Beispielsweise liest einer das jeweilige Votum auf einem Stimmzettel vor. Der zweite markiert an der Tafel dann jeweils bei der/dem entsprechenden Kandidatin/Kandidaten oder unter dem Begriff "ungültig" die jeweils erfolgte Stimmabgabe. Der dritte stellt dabei sicher, dass der richtige Name vorgelesen und der Strich richtig gesetzt wird. Nach dem Vorlesen aller Stimmzettel überprüft der Wahlausschuss nochmals, ob alle Stimmen ausgezählt wurden, d. h. ob die Anzahl der Wahlberechtigten auch tatsächlich mit der Anzahl der abgegebenen Stimmen (einschließlich ungültiger Stimmzettel) übereinstimmt. Wenn dies der Fall ist, stellt der Wahlausschuss offiziell das Ergebnis fest und fragt die Sieger, ob sie die Wahl annehmen. Bei Bejahung dieser Frage ist die Wahl abgeschlossen und die zukünftigen Ssp können ihr Amt antreten, die alten Ssp sind damit nicht mehr im Dienst.

Wenn es keine Wahlordnung an eurer Schule gibt, in der sich Regelungen zur Ur-Wahl finden, sollte die Gestaltung dieser von den amtierenden Ssp im Einvernehmen mit der Schulleitung festgelegt werden. Bei der Urwahl ist es i. d. R. sinnvoll, nicht die absolute Mehrheit der Stimmen zu verlangen, da eine Stichwahl sehr aufwendig wäre. Die Kandidatin/der Kandidat mit den meisten abgegebenen gültigen Stimmen gewinnt die Wahl und ist erste/erster Ssp, die Kandidatin/der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen ist zweiter Ssp usw. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Der genaue Ablauf einer Ur-Wahl könnte beispielsweise wie folgt ausschauen:

Am Wahltag verteilen die Klassensprecherinnen und Klassensprecher in ihrer jeweiligen Klasse die Stimmzettel. Die Schülerinnen und Schüler wählen dann gemäß der fünf Wahlprinzipien (ganz oben auf dieser Seite). Vorlagen für Stimmzettel findet ihr rechts im Downloadbereich dieser Seite.

Die Stimmzettel werden von den Klassensprecherinnen und Klassensprechern eingesammelt. Auf einer Wählerliste (dafür kann am besten eine Klassenliste verwendet werden) haken sie dabei ab, wer einen Stimmzettel abgibt. So wird verhindert, dass jemand mehr als eine Stimme abgibt. In einem gut (z. B. mit Klebeband) verschlossenen Umschlag übergeben sie die Stimmzettel einschließlich der Wählerliste an den Wahlausschuss. Der Wahlausschuss besteht z. B. aus drei Schülerinnen und Schülern. Hat der Wahlausschuss alle Stimmzettel aller Klassen entgegengenommen, so können die Stimmzettel ausgewertet werden. Sinnvoll ist es, Wahlhelfer zu bestellen, die beim Auszählen der Stimmen helfen. Die Auszählung der Stimmen sollte außerdem in einem geeigneten Raum stattfinden (z. B. der Aula), sodass der Charakter der Öffentlichkeit gewahrt wird. Der Wahlausschuss stellt nach Auswertung aller Stimmzettel offiziell das Ergebnis fest und fragt die Sieger, ob sie die Wahl annehmen. Bei Bejahung dieser Frage ist die Wahl abgeschlossen und die zukünftigen Ssp können ihr Amt antreten, die alten Ssp sind damit nicht mehr im Dienst.

Da es nicht leicht ist, eine Wahl für alle Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß durchzuführen, solltet ihr eure Verbindungslehrkraft und ggf. weitere Lehrkräfte bitten, euch hierbei zu unterstützen.

Grundsätzlich sollte man meinen, dass Wählen einfach ist: ein Kreuz beim Kandidaten der Wahl setzten und den Zettel in den dafür vorgesehenen Behälter geben. Tatsächlich kommt es aber immer wieder vor, dass Stimmzettel nicht gewertet werden können, weil der Wählende sich nicht an die Vorgaben gehalten hat.

Beachte also Folgendes:

  • Es dürfen nicht mehr Stimmen abgegeben werden, als zulässig. Darfst du nur einen Kandidaten wählen, setzt du auch nur ein Kreuz an der entsprechenden Stelle.
  • Deine Wahlabsicht muss deutlich erkennbar sein.
  • Vermeide es, den Wahlzettel eigenmächtig zu verändern. Deine Zeichnungen, Kommentare u. a.  können dazu führen, dass deine Stimme nicht gewertet werden kann.

 

Eine Klassensprecherin/ein Klassensprecher bzw. eine Schülersprecherin/ein Schülersprecher werden jeweils für ein Schuljahr gewählt. Sie/er scheidet aus dem Amt aus,

  • wenn sie/er die Klasse bzw. Schule wechselt,
  • wenn sie/er freiwillig von ihrem/seinem Amt zurücktritt oder
  • wenn die Erziehungsberechtigten dies schriftlich verlangen.

Nur in diesen Fällen finden für den Rest eines Schuljahres Neuwahlen statt.

Beachte: Eine Schülervertreterin/ein Schülervertreter kann weder abgewählt werden (s. auch nächste Frage) noch von einer Lehrkraft oder der Schulleitung abgesetzt werden!

Eine Klassensprecherin/ein Klassensprecher bzw. eine Schülersprecherin/ein Schülersprecher kann nicht abgewählt werden.

Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter werden für eine vergleichsweise sehr kurze Dauer von einem Schuljahr gewählt. Sie benötigen zunächst einmal Zeit, um sich in Ruhe und ohne Druck einarbeiten zu können.

Wenn ihr unzufrieden damit seid, wie eine Schülervertreterin/ein Schülervertreter das Amt ausübt, solltet ihr am besten unter Einbezug eurer Klassenlehrkraft bzw. Verbindungslehrkraft ein Gespräch suchen. Dabei könntet ihr beispielsweise auch überlegen, wie ihr eure Vertreterin/euren Vertreter unterstützen und unter die Arme greifen könnt. In den meisten Fällen wird dies zu einer Verbesserung führen.

Im nächsten Schuljahr könnt ihr dann eine andere Schülervertreterin/einen anderen Schülervertreter wählen.

Hinweise zum Downloadbereich

Die im Downloadbereich angebotenen Wahlordnungen und Stimmzettel dürfen heruntergeladen und verändert werden. Sprecht die Verwendung sowie eventuelle Änderungen mit eurer VL ab und lasst sie von der Schulleitung genehmigen! Die Änderungen, die ihr ggf. daran durchführt, müssen dem  BayEUG und der  BaySchO entsprechen.

Downloadbereich

Die folgenden Dokumente helfen euch bei Planung und Durchführung der Wahlen: 

Ablaufplan für Wahlen 

Wahlvorschlagszettel

Wahlplakate der Kandidatinnen und Kandidaten 

Stimmzettel (zum Bearbeiten) 

Wahlordnung